Regelungen zur Befreiung von der Präsenzpflicht

alle Schülerinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Bei geteiltem Sorgerecht bedarf es einer einvernehmlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Ein etwaiges Ab- und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht. Die Kinder oder Jugendlichen verbringen dann die Lernzeit zu Hause - dies gilt grundsätzlich auch für die dualen Bildungsgänge. Einen Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte - wie im Präsenzunterricht - gibt es jedoch nicht. Volljährige Schülerinnen und Schüler können den Antrag selbst stellen.
 
Klassenarbeiten und (umfangreiche) schriftliche Leistungskontrollen sind nachzuschreiben.
 
Der Antrag ist formlos zu stellen und muss vom Schulleiter genehmigt werden.
 
   


Bitte eingeben: